Dateiübertragung mit Zustellnachweis
Sie wissen es im selben Moment, in dem es geöffnet wird.
E-Mail sagt Ihnen, dass eine Nachricht Ihren Postausgang verlassen hat. Sie sagt Ihnen nicht, ob der Anhang geöffnet wurde, wann und von wem – und wenn es je darauf ankommt, erfahren Sie es zu spät. GCN.ONE erfasst die Zustellung jeder Übertragung und kann dafür einen signierten Nachweis ausstellen, den jeder überprüfen kann, ohne Konto und ohne uns vertrauen zu müssen.
Was hier mit Zustellprotokoll gemeint ist
Zwei Dinge, die zusammenspielen. Erstens eine Aufzeichnung: Jedes Öffnen Ihres Freigabelinks und jeder beginnende Download wird mit Zeitstempel gespeichert, dazu die Freigabe, über die es kam, und die Größe des Abgerufenen. Niemals Dateiinhalte – die Dateien sind verschlüsselt, und wir können sie nicht lesen.
Zweitens ein Nachweis: Für jede tatsächlich zugestellte Datei können Sie einen Zustellnachweis ausstellen lassen. Er nennt, was zugestellt wurde, an wen – als bewusst unvollständiger Hinweis statt einer vollständigen Identität –, wann die Zustellung bestätigt wurde und wie die Datei verschlüsselt war, und ist mit unserem Ed25519-Schlüssel über genau diese Angaben signiert.
Wie es abläuft, von Anfang bis Ende
Was wir bezeugen können – und was nicht
Wir sind hier bewusst genau. Die verschlüsselten Daten gehen direkt vom Speicherknoten an Ihren Empfänger und laufen nie über uns. Bezeugen können wir deshalb, dass der Download begonnen hat – nicht, dass ein Mensch das Dokument gelesen, verstanden oder ihm zugestimmt hat. Ein Zustellnachweis belegt die Zustellung, nicht die Kenntnisnahme.
Er ist auch kein Rechtsinstrument. Der Nachweis ist kryptografisch signiert und unabhängig überprüfbar, und genau das behaupten wir für ihn. Ob in einem konkreten Verfahren eine bestimmte gesetzliche Zustellungsform gilt, richtet sich nach dem anwendbaren Recht; wir erheben keinen Anspruch, ein qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben im Sinne der eIDAS-Verordnung zu sein.
Warum sich die Aufzeichnung nicht unbemerkt ändern lässt
Ein signierter Nachweis ist nur so viel wert wie die Aufzeichnung dahinter. Könnte der Betreiber das Zustellereignis nachträglich bearbeiten und neu signieren, bewiese die Signatur nur, dass der Betreiber mit sich selbst einverstanden ist. Die Aufzeichnung liegt deshalb in einem dreischichtigen Protokoll, an dem jede Manipulation sichtbar wird.
Ein frisch erhaltener OpenTimestamps-Beleg ist zunächst eine ausstehende Kalender-Attestierung; zu einem vollständigen Bitcoin-Beleg wird er, sobald er aktualisiert wird – und diese Aktualisierung erfolgt mit dem üblichen ots-Client, statt dass wir sie bloß melden. Die Kette bindet sich an Chiffrat statt an lesbare Inhalte; deshalb zerreißt sie nicht, wenn Daten auf Verlangen nach der DSGVO gelöscht werden.
Eine ehrliche Grenze: Die Verankerung belegt, dass ein bestimmter Protokollstand zu einem bestimmten Zeitpunkt existierte und seither nicht verändert wurde. Sie belegt nicht, dass die Einträge beim Schreiben zutreffend waren. Verankerung macht die Vergangenheit unveränderlich; die Gegenwart kann sie nicht überwachen.
Einen Nachweis prüfen
Sie haben einen Code erhalten? Geben Sie ihn hier ein. Die Prüfung ist öffentlich – Sie brauchen kein GCN.ONE-Konto, und der Absender erfährt nicht, dass Sie geprüft haben.