Dateiübertragung, die Ihre DORA-Pflichten unterstützt
Ein IKT-Dienstleister, der nichts Lesbares hält
DORA hat das IKT-Drittparteienrisiko für Finanzunternehmen zur Aufsichtssache gemacht: Jeder Dienstleister kommt ins Informationsregister, jeder Vertrag braucht bestimmte Klauseln, und Sie müssen belegen können, dass ein Ausstieg möglich wäre. GCN.ONE verschlüsselt Dokumente im Browser vor dem Upload. Der Dienstleister, den Sie registrieren, hält damit Chiffrat, das er nicht lesen kann – und Dateien, die Sie auch dann noch öffnen könnten, wenn es uns morgen nicht mehr gäbe.
Was DORA ist, kurz gefasst
DORA – der Digital Operational Resilience Act – ist eine EU-Verordnung und gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in der gesamten Union. Als Verordnung gilt sie so, wie sie geschrieben ist, ohne nationale Umsetzung dazwischen.
Sie führt das IKT-Risiko des Finanzsektors in einem Rahmen zusammen – Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kryptowerte-Dienstleister, Fondsverwalter und weitere – und greift über sie hinaus auf die IKT-Dienstleister durch, von denen sie abhängen.
Wie GCN.ONE unterstützt
Wenn Sie GCN.ONE einsetzen, steht es als IKT-Dienstleister in Ihrem Informationsregister. Das Ziel dieser Bauweise ist, daraus einen kurzen, unspektakulären Eintrag zu machen. Was Sie dort notieren würden:
Zwei Punkte, nach denen Ihre Prüfung fragen wird
Wir sind ein Anbieter aus einem Drittland. Das Unternehmen hinter GCN.ONE ist im Vereinigten Königreich registriert; die Systeme, die Ihre Daten halten, laufen in der Europäischen Union, sodass die Verarbeitung dem EU-Datenschutzrecht unterliegt. Ihr Informationsregister und Ihre Bewertung des Konzentrationsrisikos sollten beides abbilden – und uns ist lieber, Sie lesen es hier, als dass Sie es später entdecken.
Die Klauseln nach Artikel 30 sind ein Gespräch, kein Download. Unsere Standardbedingungen regeln Auftragsverarbeitung, Unterauftragsverarbeiter, Aufbewahrung und Löschung sowie Reaktionszeiten im Support; die Verfügbarkeit richtet sich nach diesen Bedingungen und nicht nach einer gesonderten Verfügbarkeitsgarantie. Wenn Ihr Einkauf vertragliche Service-Level, bestimmte Klauseln nach Artikel 30 oder einen schriftlich vereinbarten Ausstiegsplan braucht, fragen Sie uns vor dem Kauf – das ist eine normale Anfrage, und wir beantworten sie offen.