Sichere Dateiübertragung für Kanzleien und Notariate

Das Einschreiben für digitale Dokumente

Wenn Ihre Kanzlei einen Vertrag, einen Schriftsatz oder eine Urkunde versendet, zählen zwei Dinge: Niemand sonst kann das Dokument lesen, und Sie können belegen, dass es angekommen ist. GCN.ONE verschlüsselt jedes Dokument in Ihrem Browser, bevor es Ihren Rechner verlässt, und erstellt einen kryptografisch signierten Zustellnachweis, sobald Ihr Empfänger es abruft – ein Beleg, den jeder unabhängig prüfen kann, ohne uns vertrauen zu müssen.

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E-Mail kann Zustellung nicht beweisen. Die Post hält nicht Schritt.

Ein E-Mail-Anhang läuft unverschlüsselt über Server, die Sie nicht kontrollieren, und eine Lesebestätigung beweist nichts – die meisten Mailprogramme versenden sie nicht einmal. Wird eine Frist bestritten, ist „Wir haben es per E-Mail geschickt“ eine denkbar schwache Position.

Ein Einschreiben kann die Zustellung belegen – doch ein einzelner eingeschriebener Brief kostet mehrere Euro, braucht Tage und war nie für ein 40 MB großes Due-Diligence-Paket gedacht. Ihre Dokumente sind digital; Ihr Zustellnachweis sollte es auch sein.

So funktioniert es für Ihre Kanzlei
1
Hochladen – verschlüsselt, bevor es Ihren Rechner verlässt
Wählen Sie die Dokumente und den Empfänger aus. Ihr Browser verschlüsselt alles lokal; unsere Server speichern zu jeder Zeit nur Chiffrat, das sie nicht lesen können. Die Vertraulichkeit gegenüber Mandanten ist eine Eigenschaft der Architektur, kein Versprechen.
2
Ihr Empfänger ruft die Dokumente ab
Die Gegenseite, der Mandant oder die Geschäftsstelle des Gerichts erhält einen sicheren Link – ein Konto ist auf Empfängerseite nicht nötig. Sie werden in dem Moment benachrichtigt, in dem die Dokumente geöffnet und heruntergeladen werden.
3
Sie erhalten einen signierten Zustellnachweis
Ein kryptografisch signierter Nachweis dokumentiert, was wann an wen zugestellt wurde – mit Zeitstempel und für jeden unabhängig überprüfbar auf unserer öffentlichen Prüfseite, auch für die Gegenseite.
Gemacht für juristische Arbeit
Verschwiegenheit als Bauprinzip
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutet: Wir können Mandantendokumente nicht lesen – nicht für den Support, nicht für Werbung, nicht auf Anfrage. Einen Generalschlüssel gibt es nicht.
Zustellnachweis
Signierte Zustellnachweise mit Zeitstempel für jede Übertragung. Die Prüfung ist öffentlich: Jeder, der den Nachweis besitzt, kann seine Echtheit selbst bestätigen.
Präzise Zeitstempel für Fristsachen
Versand und Zustellung werden mit präzisen Zeitstempeln festgehalten – hilfreich, wenn die Frage nicht nur lautet „Ist es angekommen?“, sondern „Ist es rechtzeitig angekommen?“.
Nichts bleibt zurück
Übertragungen laufen automatisch ab, und die verschlüsselten Daten werden endgültig gelöscht – kein Archiv, kein Backup, keine Restkopie, die später noch entdeckt werden könnte.
Der Zustellnachweis, verständlich erklärt

Jede abgeschlossene Übertragung kann einen Zustellnachweis erzeugen: ein signiertes Protokoll von Übertragung, Empfänger und Zustellzeitpunkt. Weil die Signatur kryptografisch ist, kann jeder den Nachweis auf unserer öffentlichen Prüfseite kontrollieren – er hängt weder an unserem Wort noch an unserem Fortbestand als Unternehmen.

Unser Audit-Protokoll ist manipulationssicher und öffentlich verankert; die Historie hinter einem Nachweis lässt sich also nicht unbemerkt umschreiben – weder von uns noch von anderen. Das ist ein starker, unabhängig prüfbarer Beleg der Zustellung. Ob in einem konkreten Verfahren besondere gesetzliche Zustellformen vorgeschrieben sind, richtet sich nach dem anwendbaren Verfahrensrecht; wir erheben keinen Anspruch, ein qualifizierter Zustelldienst nach eIDAS zu sein.

Vertraulichkeit & Compliance

Die gesamte Infrastruktur läuft in der Europäischen Union unter EU-Recht und ist von Grund auf nach DSGVO-Standards entwickelt. Weil die Verschlüsselung in Ihrem Browser stattfindet und die Schlüssel uns nie erreichen, ist das Berufsgeheimnis strukturell geschützt: Auf unserer Seite liegt nichts Lesbares, das herausgegeben werden könnte.

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Häufig gestellte Fragen

Der Nachweis ist kryptografisch signiert und unabhängig überprüfbar – ein starker technischer Beleg dafür, was wann an wen zugestellt wurde. Ob in einem bestimmten Verfahren eine besondere Zustellform vorgeschrieben ist, richtet sich nach den anwendbaren Verfahrensregeln; GCN.ONE ist kein qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben nach eIDAS. Für den alltäglichen Austausch mit Mandanten und Gegenseiten dokumentiert der Nachweis die Zustellung weitaus belastbarer, als E-Mail es je könnte.

Ja. Die Prüfung ist öffentlich und erfordert kein Konto: Jeder, der den Nachweis besitzt, kann seine Echtheit auf unserer Prüfseite bestätigen.

Wir können immer nur herausgeben, was wir haben: verschlüsselte Daten, die wir nicht entschlüsseln können. Die Dateien werden vor dem Upload in Ihrem Browser verschlüsselt, und die Schlüssel erreichen uns nie – das ist eine Eigenschaft der Architektur, keine Richtlinie, die sich still ändern ließe.

Übertragungen laufen nach einem Zeitplan ab, den Sie beim Senden sehen (bei Abonnement-Tarifen wählbar), und die abgelaufenen Daten werden endgültig gelöscht. Verpasst ein Empfänger das Zeitfenster, senden Sie einfach erneut – für die neue Übertragung erhalten Sie einen frischen Zustellnachweis.
Probieren Sie es mit Ihrem nächsten ausgehenden Dokument
Für eine erste Übertragung brauchen Sie kein Anmeldeformular – nur ein temporäres Konto, das sich nach 3 Tagen selbst löscht. Sehen Sie sich den Zustellnachweis selbst an.