Sichere Dateiübertragung für Kanzleien und Notariate
Das Einschreiben für digitale Dokumente
Wenn Ihre Kanzlei einen Vertrag, einen Schriftsatz oder eine Urkunde versendet, zählen zwei Dinge: Niemand sonst kann das Dokument lesen, und Sie können belegen, dass es angekommen ist. GCN.ONE verschlüsselt jedes Dokument in Ihrem Browser, bevor es Ihren Rechner verlässt, und erstellt einen kryptografisch signierten Zustellnachweis, sobald Ihr Empfänger es abruft – ein Beleg, den jeder unabhängig prüfen kann, ohne uns vertrauen zu müssen.
E-Mail kann Zustellung nicht beweisen. Die Post hält nicht Schritt.
Ein E-Mail-Anhang läuft unverschlüsselt über Server, die Sie nicht kontrollieren, und eine Lesebestätigung beweist nichts – die meisten Mailprogramme versenden sie nicht einmal. Wird eine Frist bestritten, ist „Wir haben es per E-Mail geschickt“ eine denkbar schwache Position.
Ein Einschreiben kann die Zustellung belegen – doch ein einzelner eingeschriebener Brief kostet mehrere Euro, braucht Tage und war nie für ein 40 MB großes Due-Diligence-Paket gedacht. Ihre Dokumente sind digital; Ihr Zustellnachweis sollte es auch sein.
So funktioniert es für Ihre Kanzlei
Gemacht für juristische Arbeit
Der Zustellnachweis, verständlich erklärt
Jede abgeschlossene Übertragung kann einen Zustellnachweis erzeugen: ein signiertes Protokoll von Übertragung, Empfänger und Zustellzeitpunkt. Weil die Signatur kryptografisch ist, kann jeder den Nachweis auf unserer öffentlichen Prüfseite kontrollieren – er hängt weder an unserem Wort noch an unserem Fortbestand als Unternehmen.
Unser Audit-Protokoll ist manipulationssicher und öffentlich verankert; die Historie hinter einem Nachweis lässt sich also nicht unbemerkt umschreiben – weder von uns noch von anderen. Das ist ein starker, unabhängig prüfbarer Beleg der Zustellung. Ob in einem konkreten Verfahren besondere gesetzliche Zustellformen vorgeschrieben sind, richtet sich nach dem anwendbaren Verfahrensrecht; wir erheben keinen Anspruch, ein qualifizierter Zustelldienst nach eIDAS zu sein.
Vertraulichkeit & Compliance
Die gesamte Infrastruktur läuft in der Europäischen Union unter EU-Recht und ist von Grund auf nach DSGVO-Standards entwickelt. Weil die Verschlüsselung in Ihrem Browser stattfindet und die Schlüssel uns nie erreichen, ist das Berufsgeheimnis strukturell geschützt: Auf unserer Seite liegt nichts Lesbares, das herausgegeben werden könnte.