Sicherer Dokumentenaustausch mit Mandanten für Steuerberatung und Buchhaltung
Finanzunterlagen gehören nicht in E-Mail-Anhänge
Jahresabschlüsse, Lohnabrechnungen, Steuererklärungen, Kontoauszüge – Ihr Arbeitstag läuft über Dokumente, die Ihre Mandanten niemals offengelegt sehen wollen. Mit GCN.ONE tauschen Sie sie Ende-zu-Ende-verschlüsselt aus – mit signiertem Zustellnachweis, wenn es darauf ankommt, dass eine Erklärung oder ein Bericht den Empfänger nachweislich rechtzeitig erreicht hat.
Der Posteingang ist das schwächste Glied in Ihren Abläufen
Das komplette Finanzleben eines Mandanten liegt regelmäßig in unverschlüsselten E-Mail-Anhängen: auf dem Transportweg lesbar, versehentlich weitergeleitet, für immer in Postfächern, die niemand kontrolliert. Eine einzige falsch adressierte E-Mail ist ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall.
Und wird ein Abgabetermin bestritten, ist ein E-Mail-Zeitstempel aus dem eigenen Postausgang ein dünner Beleg. Sie brauchen eine Zustellung, die Sie beweisen können – nicht nur einen Versand, den Sie behaupten können.
So fügt es sich in Ihre Abläufe ein
Gemacht für den Dokumentenfluss einer Kanzlei
Zustellnachweis für Fristsachen
Wenn Sie eine Erklärung, einen Bericht oder ein Schreiben mit rechtlichen oder finanziellen Folgen zustellen, hält der Zustellnachweis fest, was genau wann an wen zugestellt wurde – kryptografisch signiert, sodass jeder seine Echtheit auf unserer öffentlichen Prüfseite überprüfen kann.
Dahinter steht ein manipulationssicheres, öffentlich verankertes Audit-Protokoll: Der Eintrag lässt sich nachträglich nicht still verändern. Das ist der Unterschied zwischen „Wir haben es gesendet“ und einem Beleg, den Sie vorzeigen können.
DSGVO ohne Nachrüsten
EU-Infrastruktur, EU-Recht, von Anfang an nach DSGVO-Standards entwickelt. Automatischer Ablauf und endgültige Löschung bauen die Datenminimierung direkt in den Arbeitsablauf ein, und weil wir nie lesbare Mandantendaten halten, bleibt Ihr Risiko über uns als Auftragsverarbeiter strukturell minimal.